Gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Lesben und Schwule haben, wenn sie in Lebensgemeinschaft leben, häufig sehr ähnliche Probleme wie nichteheliche (heterosexuelle) Partnerschaften.
Seit dem 1.10.2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können nicht mehr neu begründet werden. Bestehende Lebenspartnerschaften bestehen weiter oder können in eine Ehe umgewandelt werden.
Mit der Ehe für alle ist die rechtliche Gleichstellung vollendet worden.
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Daneben gibt es aber auch rechtliche Probleme, mit denen Lesben und Schwulen als Einzelpersonen in besonderer Weise zu tun haben. Häufig ist die Ursache die immer noch vorhandene Diskriminierung dieser Personengruppe.
Rechtliche Problemfelder:
- Arbeitsrechtliche Kündigung
- HIV und AIDS
- Gewalt gegen Frauen/Lesben und Schwule
- strafrechtliche Fragen
- Prostitution
- Beleidigung
- Homosexuelle Beamte, Soldaten und Pfarrer
- Lesben oder Schwule in Hetero-Ehen