Ausländerrecht
Typische ausländerrechtliche Verfahren in meiner Kanzlei sind:
- Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Ausweisungsverfahren
- Abschiebungsverfahren
- eigenständiges Aufenthaltsrecht
- Visumsanträge
- Familiennachzugsanträge (Ehegattennachzug, Kindernachzug, sonstige Familienangehörige, gleichgeschlechtliche Partner)
Ausländer- und Asylrecht werden zumeist in einem Atemzug genannt. Sie haben sicherlich auch viel miteinander zu tun, sind aber dennoch zwei eigenständige und jedes für sich komplexe Rechtsgebiete. Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten nehme ich als Anwalt regelmäßig keine Asylfälle, sondern nur ausländerrechtliche Verfahren an.
Das Zuwanderungsrecht unterliegt stetigen Veränderungen. Es ist mittlerweile derart komplex geworden, dass man häufig ohne anwaltliche Vertretung nicht mehr zu seinem Recht kommt.
Es gibt zwei Aufenthaltstitel: die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Für Studierende gibt es im Anschluss an ihr Studium die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu suchen.
Zuletzt gab es insbesondere große Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration (Fachkräfteeinwanderungsgesetz). Mittlerweile können ausländische Arbeitnehmer, die eine deutsche oder gleichwertige ausländische Ausbildung vorweisen können, für jeden qualifizierten Arbeitsplatz, für den sie ein Arbeitgeber einstellen möchte, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dabei muss die Ausbildung nicht mehr zu dem künftigen Arbeitsverhältnis passen.
Gleiches gilt auch für Fachkräfte mit akademischen Abschlüssen.
Die Arbeitsgenehmigung wird nicht mehr separat erteilt, sondern zusammen mit dem Aufenthaltstitel. Ferner gibt es die sogenannte „Chancenkarte“ für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Im humanitären Aufenthaltsrecht gibt es auch einige Verbesserungen wie die Aufenthaltsrechte für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene sowie bei nachhaltiger Integration und auch das Chancenaufenthaltsrecht. Sehr wesentlich sind die so genannten Integrationskurse (Sprachkurse und Orientierungskurse), die zu einer Verbesserung der Integration führen sollen.
Im Familiennachzug besteht seit 2007 ein besonders ärgerliches Einreisehindernis, nämlich dass ausländische Ehegatten von Deutschen oder hier lebenden ausländischen Partnern bereits bei Visumsantragstellung einfache Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
Näheres können Sie gerne in einer kostenpflichtigen Beratung erfahren.