Binationale Familien und Paare

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Binationale Ehen, Familien und Partnerschaften sowie Kinder aus binationalen Verbindungen sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Im Gegenteil - jede 6. bis 7. Eheschließung in Deutschland wird von einem binationalen Paar geschlossen.
Ein Partner eines binationalen Paares ist in Deutschland nichtdeutscher Staatsangehöriger. Sein Aufenthalt unterliegt regelmäßig dem Aufenthaltsgesetz. Binationale Ehen, Familien und Partnerschaften haben mit einer Vielzahl von gesellschaftlichen und auch rechtlichen Problemen zu tun.