Ausländerrecht

Typische ausländerrechtliche Verfahren in meiner Kanzlei sind:

  • Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Ausweisungsverfahren
  • Abschiebungsverfahren
  • eigenständiges Aufenthaltsrecht
  • Visumsanträge
  • Familiennachzugsanträge (Ehegattennachzug, Kindernachzug, sonstige Familienangehörige, gleichgeschlechtliche Partner)
Bremen:
0421 / 498 59 38
jetzt anrufen
Hamburg:
040 / 231 66 773
jetzt anrufen
Oder schreiben Sie mir ihr Anliegen per Mail:
Email schreiben

Ausländer- und Asylrecht werden zumeist in einem Atemzug genannt. Sie haben sicherlich auch viel miteinander zu tun, sind aber dennoch zwei eigenständige und jedes für sich komplexe Rechtsgebiete. Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten nehme ich als Anwalt regelmäßig keine Asylfälle, sondern nur ausländerrechtliche Verfahren an.

Durch das neue Zuwanderungsgesetz, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist, ist es zu wesentlichen Veränderungen im Bereich des Migrationsrechts gekommen. Das neue Aufenthaltsgesetz regelt das nationale Aufenthaltsrecht. Es gibt nur noch zwei Aufenthaltstitel: die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Für Studierende gibt es im Anschluss an ihr Studium die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu suchen. Die Arbeitsgenehmigung wird nicht mehr separat erteilt, sondern zusammen mit dem Aufenthaltstitel. Im humanitären Aufenthaltsrecht gibt es auch einige Verbesserungen. Sehr wesentlich sind die so genannten Integrationskurse (Sprachkurse und Orientierungskurse), die künftig zu einer Verbesserung der Integration führen sollen.

Zum 1.9.2007 wurde das gesamte Recht zum Familiennachzug (Ehegatten-, Kindernachzug etc.) massiv verschärft. Nun mehr müssen ausländische Ehegatten von Deutschen oder hier lebenden ausländischen Partnern bereits bei Visumsantragstellung einfache Deutschkenntnisse nachweisen.